
Wartungsvertrag
In Wartungsverträge für Heizungsanlagen sind folgende Leistungen eingeschlossen:
- Eine Hauptrevision des Brenners und seiner Steuer- und Regelorgane, einschließlich Reinigung des Feuerraumes, innerhalb des Vertragsjahres.
- Funktionsprüfung des Brenners und der Regelung.
- Überprüfung der Wirtschaftlichkeit durch Emissionsmessung.
- Kostenlose Behebung von Brennerstörungen, auch an Sonn- und Feiertagen.
Nicht eingeschlossen sind die Behebung von Störungen folgender Art:
Fehlerhafte Bedienung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, falsch eingestellte bzw. defekte Regelungen oder Zeituhren, fehlendes Heizöl, defekte Sicherungen und Zuleitungen, defekte Teile an der Heizungsregelung wie Fühler, Platinen etc., alle Störungen die durch Eingriffe Dritter bedingt sind und alle Störungen an der Anlage, die nicht den Öl- oder Gasbrenner betreffen.
Ersatzteile werden in Rechnung gestellt.


